Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.04.2005 - 14 WF 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4091
OLG Naumburg, 21.04.2005 - 14 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,4091)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 14 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,4091)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 14 WF 41/05 (https://dejure.org/2005,4091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht einer sonst der Prozesskostenhilfe bedürftigen Person zur Kündigung einer privat abgeschlossenen Lebensversicherung zur Verwendung des Rückkaufswerts für die Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Zwang zur Auflösung einer Lebensversicherung zur Bestreitung von Gerichtsverfahrenskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Versicherung auflösen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Prozesskostenhilfe trotz Altersvorsorge - Verklagte Frau muss dafür nicht ihre Lebensversicherung einsetzen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 237
  • FamRZ 2006, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2007 - 6 WF 192/07

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

    Ob der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Aufbringung von Prozess- bzw. Verfahrenskosten einzusetzen ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284 einerseits sowie OLG Naumburg FamRZ 2006 496, 0LG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen des Unterhaltsrechts andererseits sowie zur Rechtsprechung Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 115 Rdnr. 58 c; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdnr. 327; Zimmermann, Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdnr. 149 jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge

    Der Einsatz von Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, ist - sofern es sich nicht um die sogenannte Riester-Rente handelt - umstritten (OLG Karlsruhe MDR 2008, 284; OLGR Celle 2007, 751; OLGR Naumburg 2007, 43 und 847; OLGR Stuttgart 2007, 639, 1036 und 1038; OLGR Stuttgart 2006, 723; OLGR Saarbrücken 2006, 361 und 654; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1301; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLGR Naumburg 2005, 800; OLGR Stuttgart 2002, 59; je m. w. N.).
  • LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09

    Prozesskostenhilfe; verwertbares Vermögen; Lebensversicherung

    kann er auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den dergestalt ersparten Beiträgen die Prozesskosten zu finanzieren (vgl. dazu: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2005 - 14 WF 41/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

    Gegebenenfalls kann der Kläger auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den so ersparten Versicherungsbeiträgen die ihm nach Abzug des Schonvermögens verbleibenden Prozesskosten zu bestreiten (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.04.2005 - 14 WF 41/05).
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Gegebenenfalls kann der Kläger auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den so ersparten Versicherungsbeiträgen die ihr nach Abzug des Schonvermögens verbleibenden Prozesskosten zu bestreiten (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.04.2005 - 14 WF 41/05).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2007 - 9 WF 255/07
    Bei der gebotenen Abwägung ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Altersvorsorge im Hinblick auf die Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei Arbeitnehmern üblich und allgemein erforderlich geworden ist (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz. 256; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135).
  • LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
    Die Erforderlichkeit kann nur bejaht werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass die Alterssicherung der einst unzureichend und das in die Versicherungen eingebrachte Vermögen daher zur Altersversorgung unverzichtbar sein wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135 f; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; Beschluss der Kammer vom 31. Oktober 2008-Az.: 2 T 607/08 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht